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Sie sagen „Flüchtlinge“, aber meinen Migranten!

Arti­kel 16a unse­res Grund­ge­set­zes besagt, dass sich auf das Asyl­recht nicht beru­fen kann, wer durch einen siche­ren Dritt­staat nach Deutsch­land ein­reist. Und prak­tisch alle Asyl­mi­gran­ten, die nach Deutsch­land kom­men, sind über zahl­rei­che siche­re Dritt­staa­ten ein­ge­reist, da Deutsch­land von siche­ren Dritt­staa­ten umge­ben ist.

Wer sei­nen Pass weg­ge­wor­fen und Grie­chen­land oder Polen oder den gan­zen Bal­kan durch­quert hat, um in die deut­schen Sozi­al­sys­te­me ein­zu­wan­dern, der ist kein Flücht­ling und soll­te dem­entspre­chend auch kei­nen Flücht­lings­sta­tus erhal­ten. Zumin­dest wenn man etwas auf das Grund­ge­setz gibt. Als AfD tun wir das kon­se­quent.

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