Der Bundeskonvent
Liebe Mitglieder,
nach §12 der Bundessatzung besitzt der Konvent der AfD erhebliche Aufgaben und Befugnisse („kleiner Parteitag“). So ist er „zuständig für alle politischen und organisatorischen Fragen der Bundespartei. Er kann Entscheidungen treffen, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Gesetz oder Satzung vorbehalten sind oder Beschlusse des Bundesparteitags entgegenstehen. Er beschließt insbesondere […] über die Verteilung der Mittel aus der staatlichen Parteienteilfinanzierung gemäß §10 der Finanzordnung, sowie über den Haushaltsplan und die Finanzplanung gemäß §7 der Finanzordnung. Der Konvent beschließt ferner über die vom Bundesparteitag überwiesenen Anträge.“
Diese herausgehobene Stellung des Konventes innerhalb der Organe der Bundespartei entspricht es, dass die niedersächsischen Delegierten des Konventes (zurzeit 4 und 2 Stellvertreter) alle 2 Jahre auf einem Landesparteitag (zuletzt 2019 in Misburg) durch die Mitglieder basisdemokratisch gewählt werden. Dadurch sind die Delegierten demokratisch legitimiert, den Landesverband Niedersachsen auf dem Bundeskonvent zu vertreten.
Aufgrund der erheblichen Bedeutung der Beschlüsse des Konventes und der basisdemokratischen Wahl der Delegierten durch einen Landesparteitag betrachten die vier niedersächsischen Bundeskonventsdelegierten es als ihre Pflicht, die Mitglieder möglichst transparent zu informieren. Deshalb werden hier alle Kurzberichte über die Ergebnisse der Sitzungen veröffentlich und außerdem eine E-Mail-Adresse veröffentlicht, um den Delegierten Vorschläge, Kritik etc. mitzuteilen. Bitte machen Sie davon reichlich Gebrauch:
bundeskonventsdelegierte@afd-niedersachsen.de
Mit freundlichen Grüßen,
- Danny Meiners
- Stefan Marzischewski
- Jens Christoph Brockmann
- Stephan Bothe
- Anekke von Hofe
- Stefan Henze
- Omid Najafi
- Dennis Jahn
- Micha Fehre
- Harm Rykena