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Kamin-Romantik verboten! Sind wir hier im Irrenhaus?

Die zum Jah­res­en­de beschlos­se­ne Ver­schär­fung von Grenz­wer­ten für Kamin­öfen und Feu­er­stät­ten bedeu­tet für rund vier Mil­lio­nen Deut­sche ent­we­der mas­si­ve Kos­ten oder saf­ti­ge Stra­fen. Dass das Gesetz aus dem Jahr 2010 über­haupt durch den Bun­des­tag gewun­ken wer­den konn­te, ist kaum zu glau­ben. (Damals gab es die AfD noch nicht, was als Erklä­rung womög­lich eine Rol­le spielt…)

Mil­lio­nen Bür­ger wer­den dank der soge­nann­ten „Bun­des­im­mis­si­ons­schutz­ver­ord­nung“ nun vor die Ent­schei­dung gestellt, „ob sie ihre Öfen moder­ni­sie­ren, still­le­gen oder aus­tau­schen“ müs­sen, schreibt Die Welt. Betrof­fen sei­en „Kami­ne sowie Kamin‑, Kachel‑, Pellet‑, Hackschnitzel‑, Scheit­holz- oder Koh­le­öfen“.

Die Kli­ma-Erb­sen­zäh­ler neh­men es ganz genau: Ent­wei­chen aus dem hei­mi­schen Kamin mehr als 0,15 Gramm Fein­staub und vier Gramm Koh­len­mon­oxid pro Kubik­me­ter, ist der Betrieb „ille­gal“. Der Ham­mer: „Wer nicht han­delt und ein­fach wei­ter zün­delt, ris­kiert Buß­gel­der von bis zu 50.000 Euro“, so die Zei­tung.

Was ist das hier für ein Irren­haus? Regie­run­gen, die bis in den hei­mi­schen Kamin­schacht regie­ren und Bür­gern dra­ko­ni­sche Stra­fen andro­hen wol­len, ver­tei­len auf der ande­ren Sei­te Steu­er­geld­ge­schen­ke — zum Bei­spiel als „Hand­geld“ an afgha­ni­sche Inten­siv­straf­tä­ter. Wie soll man das über­haupt noch sach­lich kom­men­tie­ren?

Die AfD meint: Die­se Rege­lung gehört ersatz­los gestri­chen. Der freie Bür­ger soll zuhau­se hei­zen dür­fen, wie er will!

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