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AfD-Landeschef gewinnt Berufungsprozess!

Sieg für AfD-Lan­des­chef Ans­gar Schled­de und die Wahr­heit: Der frü­he­re Bau­un­ter­neh­mer hat­te gegen ein ehe­ma­li­ges Par­tei­mit­glied der AfD geklagt, das im Staats­funk Falsch­be­haup­tun­gen über Unrecht­mä­ßig­kei­ten bei der Kan­di­da­ten­wahl zur Land­tags­wahl 2022 auf­ge­stellt hat­te.

Am heu­ti­gen Mon­tag bekam Schled­de im Beru­fungs­pro­zess Recht. Der Beklag­te und sei­ne Anwäl­tin waren zur Ver­hand­lung gar nicht erst erschie­nen. Ans­gar Schled­de:

„Die bös­ar­ti­gen Behaup­tun­gen des Beklag­ten haben sich als das her­aus­ge­stellt, was sie sind: Falsch­aus­sa­gen, die ein­zig getä­tigt wur­den, um der AfD Nie­der­sach­sen zu scha­den.

Das Urteil fiel nach einem Pro­zess, in dem der Beklag­te vor allem durch Abwe­sen­heit, faden­schei­ni­ge Aus­re­den und Miss­ach­tung des Gerichts auf­fiel. Auch dies legt nahe, wie sehr er das Urteil fürch­te­te und für wie wenig glaub­wür­dig er sei­ne eige­nen Anschul­di­gun­gen hält.

Die von ihm auf­ge­bo­te­nen Zeu­gen ver­strick­ten sich in Wider­sprü­che. Einer von ihnen, so zeig­te sich im Gerichts­saal, sag­te ganz bewusst die Unwahr­heit. Soll­te die Gegen­sei­te gegen das heu­ti­ge Urteil Ein­spruch erhe­ben, sehen wir dem sehr gelas­sen ent­ge­gen.“

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