Johann Kühme, damals Präsident der Polizeidirektion Oldenburg, hat der Nordwest-Zeitung ein in großen Teilen rechtswidriges Interview gegeben, so das heutige Urteil der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg. Obwohl für Beamte ein Gebot der Neutralität und Mäßigung gilt, hatte er sich gegenüber der Zeitung im September 2023 hetzerisch zur AfD geäußert und die Partei mit wahrheitswidrigen Anschuldigungen überhäuft. Das Gericht gab der Polizeidirektion Oldenburg vier Wochen Zeit, die Aussagen Kühmes richtigzustellen.
Dazu Stephan Bothe, stellvertretender Vorsitzender der AfD Niedersachsen:
„Die AfD hat in allen wichtigen Punkten Recht bekommen. Ein großartiger Erfolg und ein enorm wichtiges Urteil. Es stärkt unsere Demokratie, aber auch die Rolle der Beamten. Als Staatsdiener kommt ihnen eine besondere Verantwortung zu. Sie ist nicht vereinbar mit faktenfreien, unverschämten Stammtischreden und Parteinahme für oder gegen einen politischen Mitbewerber. Kühme hat in grober Weise seine Dienstpflicht zur politischen Neutralität missachtet. Dies hat das Gericht nun zweifelsfrei festgestellt und damit auch der staatlichen Neutralität zu einem großen Sieg verholfen.“
Ansgar Schledde, Vorsitzender der AfD Niedersachsen, ergänzt:
„In einem Interview zu behaupten, die AfD verbreite Lügen und manipuliere das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung, war eine unverschämte Entgleisung. Damit wurden nicht nur die zahllosen Opfer von Straftaten verhöhnt, Kühme stieß damit auch den vielen tausend Polizisten vor den Kopf, die tagtäglich mit der Realität auf unseren Straßen konfrontiert sind. Ihnen sei an dieser Stelle noch einmal unser Dank für ihren oft gefahrvollen Einsatz ausgesprochen.“