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Ansgar Schledde zum Wahlausschluss von Stephan Bothe bei der Landratswahl: Dies ist politische Willkür. Wir stehen schützend vor ihm!

Der Lan­des­vor­sit­zen­de der AfD Nie­der­sach­sen, Ans­gar Schled­de, stellt sich vor den AfD-Kan­di­da­ten Ste­phan Bothe:

„Bothes offen­bar geplan­ter Aus­schluss von der Land­rats­wahl im Land­kreis Lüne­burg am 13. Sep­tem­ber 2026 auf­grund einer angeb­lich feh­len­den Ver­fas­sungs­treue wäre ein schwe­rer Ein­griff in die Demo­kra­tie.

Bothe ist ein loya­ler und inte­grer Poli­ti­ker, der fest auf dem Boden des Grund­ge­set­zes steht. Der Ver­such, ihn mit dubio­sen Ein­schät­zun­gen des Ver­fas­sungs­schut­zes und ohne kon­kre­te Straf­ta­ten oder Ver­ur­tei­lun­gen von der Wahl aus­zu­schlie­ßen, ist poli­ti­sche Will­kür im Rah­men einer sys­te­ma­ti­schen Kam­pa­gne gegen die AfD und ihre Kan­di­da­ten. Denn was hier pas­siert, ist kein Ein­zel­fall, son­dern ein wei­te­rer Beleg dafür, wie staat­li­che Insti­tu­tio­nen instru­men­ta­li­siert wer­den, um unlieb­sa­me poli­ti­sche Kon­kur­renz aus­zu­schal­ten. 

Die Bür­ger im Land­kreis Lüne­burg haben ein Recht dar­auf, frei über ihren Land­rat zu ent­schei­den: Ohne ideo­lo­gisch moti­vier­te Hür­den und ohne dass der Wäh­ler­wil­le im Vor­feld mani­pu­liert wird. Dar­um for­de­re ich die Kreis­wahl­lei­tung und das Innen­mi­nis­te­ri­um auf, den Kan­di­da­ten von Ste­phan Bothe unver­züg­lich zuzu­las­sen und die rechts­staat­li­chen Prin­zi­pi­en zu wah­ren. Die AfD wird sich gegen die­sen erneu­ten anti­de­mo­kra­ti­schen Vor­gang mit allen recht­li­chen Mit­teln zur Wehr set­zen.“

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