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Migration ins Wunschland ist kein Menschenrecht!

Man kann es drehen und wenden, wie man will: Viele Menschen, die nach Deutschland kommen, haben dazu kein Recht. Das geht schon aus dem Grundgesetz hervor, wonach es keine Aussichten auf Asyl für Einwanderer gibt, die über sichere Drittstaaten einreisen (Art 16a, Abs. 2).

Darüber hinaus sagt das Aufenthaltsgesetz (§ 95 Abs. 1 Nr. 3) klar: Das widerrechtliche Betreten des Bundesgebiets ist eine Straftat. Wir sagen auch deshalb: Ein Aufenthalt, der kriminell beginnt, kann niemals legal enden!

Aktuell werden in Niedersachsen fast 85.000 abgelehnte Asylbewerber und über 23.000 unmittelbar Ausreisepflichtige versorgt. Abgeschoben wird jedoch de facto kaum. Und nicht nur das: Wir registrieren seit Jahren mehr gescheiterte als tatsächlich durchgeführte Abschiebungen. Im Jahr 2022 standen beispielsweise 778 erfolgten Abschiebungen 1.572 gescheiterte gegenüber. Die Konsequenzen sind klar:

Galt noch 2016 jeder vierte Hartz-IV-Bezieher als Ausländer, war es 2018 bereits jeder dritte und 2022 fast jeder zweite. Und das in einem Sozialstaat, in dem eh jeder dritte Euro in Sozialleistungen fließt.

So kann es nicht weitergehen. Wir müssen endlich wieder anfangen, unsere eigenen Interessen wahrzunehmen. Dazu gehört zuerst: dem Recht wieder Geltung verschaffen.

Wir fordern deshalb Massenremigration statt Masseneinwanderung. Wer keine Aussichten auf Asyl bzw. sein Gastrecht verwirkt hat, muss das Land verlassen.

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