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Migration ins Wunschland ist kein Menschenrecht!

Man kann es dre­hen und wen­den, wie man will: Vie­le Men­schen, die nach Deutsch­land kom­men, haben dazu kein Recht. Das geht schon aus dem Grund­ge­setz her­vor, wonach es kei­ne Aus­sich­ten auf Asyl für Ein­wan­de­rer gibt, die über siche­re Dritt­staa­ten ein­rei­sen (Art 16a, Abs. 2).

Dar­über hin­aus sagt das Auf­ent­halts­ge­setz (§ 95 Abs. 1 Nr. 3) klar: Das wider­recht­li­che Betre­ten des Bun­des­ge­biets ist eine Straf­tat. Wir sagen auch des­halb: Ein Auf­ent­halt, der kri­mi­nell beginnt, kann nie­mals legal enden!

Aktu­ell wer­den in Nie­der­sach­sen fast 85.000 abge­lehn­te Asyl­be­wer­ber und über 23.000 unmit­tel­bar Aus­rei­se­pflich­ti­ge ver­sorgt. Abge­scho­ben wird jedoch de fac­to kaum. Und nicht nur das: Wir regis­trie­ren seit Jah­ren mehr geschei­ter­te als tat­säch­lich durch­ge­führ­te Abschie­bun­gen. Im Jahr 2022 stan­den bei­spiels­wei­se 778 erfolg­ten Abschie­bun­gen 1.572 geschei­ter­te gegen­über. Die Kon­se­quen­zen sind klar:

Galt noch 2016 jeder vier­te Hartz-IV-Bezie­her als Aus­län­der, war es 2018 bereits jeder drit­te und 2022 fast jeder zwei­te. Und das in einem Sozi­al­staat, in dem eh jeder drit­te Euro in Sozi­al­leis­tun­gen fließt.

So kann es nicht wei­ter­ge­hen. Wir müs­sen end­lich wie­der anfan­gen, unse­re eige­nen Inter­es­sen wahr­zu­neh­men. Dazu gehört zuerst: dem Recht wie­der Gel­tung ver­schaf­fen.

Wir for­dern des­halb Mas­senre­mi­gra­ti­on statt Mas­sen­ein­wan­de­rung. Wer kei­ne Aus­sich­ten auf Asyl bzw. sein Gast­recht ver­wirkt hat, muss das Land ver­las­sen.

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