Die Berichterstattung über das angebliche „Geheimtreffen“ in Potsdam hatte ein interessantes juristisches Nachspiel. Das Ergebnis: Die Redakteure von Correctiv mussten zugeben, dass ihre Behauptungen über angebliche „Deportationspläne“ der AfD lediglich Meinungsäußerungen waren.
Diese Meinungsäußerungen hatten öffentlich-rechtliche Medien in der Folge ungeprüft übernommen und als Tatsachen hingestellt – was ihnen nach mehreren Gerichtsprozessen, angestrengt von Dr. Ulrich Vosgerau, untersagt wurde.
Für Jens-Christoph Brockmann, stellvertretender Landesvorsitzender der AfD Niedersachsen, geht der Skandal jetzt in die nächste Runde:
„Aus wahlkampftaktischen Gründen Lügengeschichten in die Welt zu setzen, ist das eine. Man erwartet vom politischen Gegner und seinen steuerfinanzierten Medienanstalten nichts anderes mehr. Was die Sache aber noch toppt: Die Tagesschau empört sich nun gegen das Verbot ihrer falschen Berichterstattung – weil das Kritiker des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bestärken könnte!“
Im Schreiben der Tagesschau-Anwälte an das Oberlandesgericht Hamburg heißt es wörtlich:
„Hier zeigt sich einmal mehr, dass Verbote wie das streitgegenständliche im öffentlichen Meinungskampf gerade zu aktuellen gesellschaftspolitischen Themen denkbar deplatziert sind.“
„Was will der Sender damit sagen?“, fragt Brockmann. „Dass man ‚im Meinungskampf‘ auch lügen dürfen soll? Dass man bei ‚aktuellen gesellschaftspolitischen Themen‘ nicht von Gerichten korrigiert werden will?
Solche Fälle zeigen, wie wichtig die Reformierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist. Derartige Abwehrreflexe eines regierungsnahen Mediums sollten ausreichen, um zu sagen: Klappe! Schluss! Aus! Feierabend! Man kann keinem Bürger zumuten, dafür Rundfunkbeiträge zu zahlen. Oder wie sehen Sie das?“