Artikel 16a unseres Grundgesetzes besagt, dass sich auf das Asylrecht nicht berufen kann, wer durch einen sicheren Drittstaat nach Deutschland einreist. Und praktisch alle Asylmigranten, die nach Deutschland kommen, sind über zahlreiche sichere Drittstaaten eingereist, da Deutschland von sicheren Drittstaaten umgeben ist.
Wer seinen Pass weggeworfen und Griechenland oder Polen oder den ganzen Balkan durchquert hat, um in die deutschen Sozialsysteme einzuwandern, der ist kein Flüchtling und sollte dementsprechend auch keinen Flüchtlingsstatus erhalten. Zumindest wenn man etwas auf das Grundgesetz gibt. Als AfD tun wir das konsequent.