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So deutlich sind unsere bereits bestehenden Gesetze!

Ein gro­ßer Teil der Migran­ten, die in den letz­ten zehn Jah­ren nach Deutsch­land kamen, sind kri­mi­nell. Das ist kei­ne Behaup­tung und erst recht kei­ne Stim­mungs­ma­che, son­dern schlicht Fakt.

Denn nicht nur spä­te­re Kri­mi­na­li­tät ist ein Pro­blem. Die ille­ga­le Ein­rei­se an sich, mit der fast alle her­ge­kom­men sind, ist bereits eine Straf­tat und müss­te geahn­det statt sub­ven­tio­niert wer­den!

Statt­des­sen haben Straf­tä­ter das Asyl­recht zuge­spro­chen bekom­men – wohl­ge­merkt grund­ge­setz­wid­rig. Denn Arti­kel 16a regelt klar: kein Asyl­recht bei Ein­rei­se aus einem siche­ren Dritt­staat! Deutsch­land ist bekannt­lich von siche­ren Dritt­staa­ten umge­ben.

Die eigent­lich kor­rek­te Vor­ge­hens­wei­se wäre also die Zurück­wei­sung gleich an der Gren­ze. So wie es auch § 18 des Asyl­ge­set­zes for­dert.

All das ist Teil unse­res Pro­gram­mes. Und all das sind kei­ne neu­en Geset­ze, son­dern ledig­lich die Umset­zung bestehen­den Rechts, das von den Regie­run­gen Mer­kel und Scholz seit rund einem Jahr­zehnt fort­wäh­rend gebro­chen wird. Wir stel­len die Ord­nung wie­der her. Wir packen es an!

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