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Wir wünschen den „Schutzsuchenden“ einen schönen Urlaub!

Wer Asyl in Deutsch­land bean­tragt, for­dert Schutz vor Ver­fol­gung. Es ist daher nicht nach­voll­zieh­bar, dass Asyl­be­wer­ber zurück in ihre Her­kunfts­län­der rei­sen, um dort Urlaub zu machen. Sol­che Rück­rei­sen machen den gesam­ten „Flucht­grund“ unglaub­wür­dig und offen­ba­ren damit mas­si­ven Sozi­al­miss­brauch.

Hier wird die Gast­freund­schaft der Deut­schen auf nie­der­träch­tigs­te Art aus­ge­nutzt. Gleich­zei­tig zei­gen die­se Vor­gän­ge ein mas­si­ves poli­ti­sches Ver­sa­gen. Asyl­be­wer­ber sol­len in ihren Her­kunfts­län­dern Urlaub machen dür­fen — aber Abschie­bun­gen in die­se Län­der sind nicht zu ver­ant­wor­ten?

Es braucht ein Asyl­sys­tem, das sowohl stren­ge­re Kon­trol­len ein­führt als auch Kon­se­quen­zen zieht, wenn gegen die Bedin­gun­gen ver­sto­ßen wird. Die Bun­des­re­gie­rung muss sicher­stel­len, dass Per­so­nen, die ins Hei­mat­land zurück­rei­sen, kon­se­quent auf ihren Auf­ent­halts­sta­tus über­prüft wer­den.

Wir mei­nen: Wer auf Kos­ten des deut­schen Steu­er­zah­lers in sei­nem Hei­mat­land Urlaub macht, soll­te den Urlaub dort auf unbe­stimm­te Zeit ver­län­gern und nicht wie­der bei uns ein­rei­sen dür­fen!

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