Sie sagen „Flüchtlinge“, aber meinen Migranten!
Artikel 16a unseres Grundgesetzes besagt, dass sich auf das Asylrecht nicht berufen kann, wer durch einen sicheren Drittstaat nach Deutschland einreist. Und praktisch alle Asylmigranten, die nach Deutschland kommen, sind über zahlreiche sichere Drittstaaten eingereist, da Deutschland von sicheren Drittstaaten umgeben ist. Wer seinen Pass… Weiterlesen »Sie sagen „Flüchtlinge“, aber meinen Migranten!









